Preise

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Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um Ihre Krankenversicherung zu überprüfen, insbesondere ob Ihr Versicherungsschutz alternative Behandlungsmethoden, wie sie durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden, einschließt. Wenn Sie Fragen zum Umfang Ihres Versicherungsschutzes haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und zu erfragen, ob Akupunkturbehandlungen abgedeckt sind. Mein gesetzlicher Name ist „Xiao Ying Li“, und die von mir durchgeführten Akupunkturbehandlungen werden in der Regel von den meisten Versicherungsgesellschaften anerkannt und erstattet. Bitte informieren Sie Ihre Versicherung, dass Ihr Akupunkteur „Xiao Ying Li“ ist, mit der ZSR ASCA-Nummer: I299262.

In unserer Praxis ist Akupunktur die primäre Behandlungsmethode, wobei andere Methoden unterstützend eingesetzt werden. Die Art der Behandlung wird nach der Erstkonsultation und basierend auf Ihrer individuellen Situation entschieden.

Behandlungs­kosten betragen 156 CHF pro Stunde. Eine Behandlung dauert in der Regel 1 Stunde, mit Ausnahme der ersten Sitzung, die 1,5 Stunden dauert. Die Kosten für eine chinesische Kräuterrezeptur betragen 39 CHF pro Rezept. Sie können wählen, ob Sie nur Akupunktur oder eine Kombination aus Akupunktur und chinesischer Kräutermedizin erhalten möchten.

Hinweis zur Rückerstattung:

Einige Krankenversicherungen (z. B. Groupe Mutuel) haben bereits ein System eingeführt oder planen die Einführung eines Systems, bei dem Rückerstattungsobergrenzen nach Qualifikationsstufen der Therapeutinnen und Therapeuten festgelegt werden (z. B. GM-Standard: Therapeut/in der Standardstufe maximal CHF 12 pro 5 Minuten, Therapeut/in der höheren Stufe maximal CHF 14 pro 5 Minuten; die effektive Rückerstattung richtet sich nach den tatsächlich verrechneten Behandlungskosten sowie dem individuellen Versicherungsvertrag).
Die Therapeutin unserer Praxis, Frau Xiao Ying Li, wurde von der Krankenversicherung GM als Therapeutin der höheren Stufe anerkannt. Ihre derzeitigen Berufsabschlüsse und Qualifikationen entsprechen den Anerkennungsstandards für Therapeutinnen der höheren Stufe, wie sie von den maßgeblichen Schweizer Krankenversicherungen und Branchenzertifizierungsstellen festgelegt werden.
Sollte Ihre Krankenversicherung ebenfalls ein gestuftes Rückerstattungssystem anwenden, bitten wir Sie, dies bei der Einreichung Ihres Rückerstattungsantrags entsprechend zu berücksichtigen.